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Gibt es noch das Postgeheimnis?

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Gibt es noch das Postgeheimnis? Wie heisst es Heute? Wer kann über das Gesetz vom Postgeheimnis etwas begreiflicherweise mitteilen in einer kurzen Beschreibung?
Bitte, eine kompetent kurze Antwort zum Briefgeheimnis oder über das Gesetz von elektronischen / digitalen Nachrichten. Computerdaten, e@mail Diebstahl usw. eine oder mehrere Antworten. Danke

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das postgeheimnis. es geht darin um öffnen, lesen, merken, kopien, verkauf, weitergeben, entwendung oder diebstahl von inhalt, briefen und paketen wo einem nicht gehören. es kann das schreiben selbst sein oder der inhalt in einer original verklebten box und im geschlossenen umschlag sein wie geld, gegenstand usw. verdacht auf wiederholung von vorfälle. wenn es zurückverfolgbar ist, dann ist es klar wer die sendungen in händen hielt. von defekten, geöffneten oder wiederverschlossenen briefe oder pakete. der lieferant muss defekte objekte pflichtgemäss melden und sicher stellen, dass es wahrheitsgetreu bleibt. bleibt es aus, dann hat es einen anderen grund. danach ist es die aufgabe vom empfänger um einen schaden melden an seiner post, beim absender und verantwortlichen lieferant

Das Mitglied möchte anonym bleiben.
hier ist es vorteilhaft und gut. sendungen und lieferungen dürfen von keiner person geöffnet werden ausser vom empfänger. liegt eine sendung oder lieferung mit empfangsbestätigung gegen bezahlung oder durch unterschrift vor, dann liegt die verantwortung beim empfänger. natürlich haftet der empfänger nach unterschrift, um es entgegen nehmen im zustand einer sendung oder lieferung auch bei betrug. wird einer erwischt, dann ist es verletzung vom gesetz. ohne verdacht darf bei einer offiziell bestätigten auslieferung, mit korrekt geführten belege / dokumenten, bezahlter sendung und deklariert darf nur der empfänger selbst öffnen die lieferungen im inland schweiz. beim zoll von einem paket bis grossen lieferungen von mehrere pakete oder boxen gibt es eine stichprobe. in USA herrschen landesweite strenge, scharfe und harte gesetze, wobei das gesetz es vorsieht bei schriftlich bestätigten empfang durch unterschrift von briefen und pakete oder als zustellung von sendungen und lieferungen der empfänger sofort haftet und bei rückverfolgung mit beweis immer verantwortlich ist, aber nicht der absender. in der schweiz kann ohne verdacht und ohne durchsuchung der empfänger nach erhalt von sendungen oder lieferungen nicht mehr haftbar oder nicht verantwortlich gemacht werden zuhause. diese schreiben und zustellung aufbewahren mit einem vermerk auf umschlag

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